Mehr Transparenz bei der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuer:innen
Vorlage von Kostenblättern und schriftliche Vereinbarung von Inkassovollmachten
Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in privaten Haushalten erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen. Im Rahmen des Förderungsmodells sind österreichweit rund 34.000 Personenbetreuer:innen tätig. Vermittelt werden sie großteils von Agenturen, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen.
Um mehr Sicherheit für 24-Stunden-Betreuer:innen und ihre Klient:innen zu schaffen, wurden die Agenturen nun zu mehr Transparenz verpflichtet: Seit 01. September müssen sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme und somit vor Vertragsabschluss ein detailliertes Kostenblatt zur Verfügung stellen, das auch in der Werbung, beispielsweise auf der Website des Unternehmens, angeführt sein muss. Damit müssen Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Betreuer:innen ihre Preise und Leistungen künftig transparent kommunizieren.
"Betreuer:innen und ihre Klient:innen sind in der Praxis immer wieder mit versteckten Kosten konfrontiert. Ein wesentlicher Grund dafür sind intransparente Informationen bei der Vermittlung durch die Agenturen. In Zukunft müssen alle Preisinformationen auf den Tisch gelegt und schriftlich kommuniziert werden. Damit lassen sich viele Streitfälle sowohl zwischen Agenturen und Betreuer:innen als auch zwischen den Agenturen und den Klient:innen verhindern." – Bundesminister Johannes Rauch
Kostenblatt schafft Transparenz und Vergleichbarkeit
Das Kostenblatt muss die Preise für die einzelnen Leistungen der Agentur, die Gesamtkosten der Vermittlung und die Zahlungsmodalitäten enthalten und schriftlich den Vertragsparteien übermitteln werden.
"Betroffene Familien müssen wissen, welche Kosten wirklich auf sie zukommen. Mit dieser Neuregelung schaffen wir Transparenz und gewährleisten mehr Rechtssicherheit sowohl für die betroffenen Familien als auch für 24-Stunden-Betreuer:innen." – Bundesminister Johannes Rauch
Über den Inhalt des Kostenblattes müssen die Agenturen vor Vertragsabschluss aufklären. Damit sollen die tatsächlich anfallenden Kosten künftig besser eingeschätzt und die Angebote von Vermittlungsagenturen vorab miteinander verglichen werden können.
Mehr Rechtssicherheit bei Inkassovollmachten
In vielen Fällen erhalten Personenbetreuer:innen ihr Entgelt nicht direkt von ihren Klient:innen, sondern über eine Inkassovollmacht von der Vermittlungsagentur. Sie berechtigt die Agentur, das Entgelt von ihren Klient:innen zu verlangen und an die Betreuer:innen auszuzahlen. Dabei behält die Agentur einen Teil des Honorars als Provision.
Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, muss eine Inkassovollmacht nun nicht nur im Kostenblatt angeführt, sondern bei Vertragsabschluss auch schriftlich ausgefertigt werden. Die Inkassovollmacht kann künftig auch jederzeit wieder gekündigt werden.
"Damit verhindern wir, dass solche Vereinbarungen die Beteiligten langfristig binden, auch wenn sie bei Vertragsabschluss unbedacht unterschrieben wurden." – Bundesminister Johannes Rauch
Mehr Informationen
Weitere Informationen zum Thema 24-Stunden-Betreuung finden Sie auf unserer Website im Bereich "Pflege: 24-Stunden-Betreuung".