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Schulstartklar! - Gutscheine für Schulartikel 

Das Projekt Schulstartklar! hilft Schüler:innen beim Start ins neue Schuljahr.

Logo des Europäischen Hilfsfonds Plus
Emblem der Europäischen Union mit dem Hinweis kofinanziert von der Europäischen Union Foto: © EU
Logo Schulstartklar
Logo Schulstartklar Foto: © Sozialministerium

Schulstartklar! wird auch im Jahr 2024 wieder durchgeführt. Weitere Informationen zur Schulstartklar! Aktion 2024 finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen zur Schulstartplus! Aktion finden Sie hier

Für viele Familien bedeutet der Schulbeginn eine große finanzielle Belastung. Im Rahmen von Schulstartklar! werden an Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partnerorganisationen Gutscheine verteilt. Mit diesen Gutscheinen können in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen österreichweit Schulartikel gekauft werden. Finanziert werden die Gutscheine aus Mitteln des Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Das Projekt „Schulstartklar!“ wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Programmes zur Bekämpfung materieller Deprivation Österreich 2021-2027 durchgeführt. Aus dem ESF+ werden den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um diese bei der Bekämpfung von Armut zu unterstützen. 4,1% der österreichischen Mittel aus dem ESF+ werden für das gegenständliche Programm verwendet.

Die Finanzierung erfolgt nach dem Prinzip der Kofinanzierung. Das heißt, dass 90% aus Mitteln des ESF+ und 10% aus nationalen Mitteln gedeckt werden. Um einen angemessenen Gutscheinwert pro Person absichern zu können, stellt das Sozialministerium aus seinem nationalen Budget noch weitere Mittel für das Projekt zur Verfügung.

In den Jahren 2015 bis 2021 wurden einkommensschwache Haushalte beim Schulstart durch das Projekt „Schulstartpaket“ unterstützt. Dabei konnten die bezugsberechtigten Familien aus schultypenspezifischen Paketen wählen, die mit langlebigen und umweltfreundlichen Schultaschen, Rucksäcken, Schulutensilien etc. befüllt waren. Insgesamt wurden seit 2015 rund 300.000 Schulstartpakete verteilt.

Damit die Schüler:innen und ihre Eltern nunmehr selbst entscheiden können, welche Schulartikel sie kaufen, wurden die „Schulstartpakete“ ersetzt und ab dem Schuljahr 2022 werden stattdessen Gutscheine für Schulartikel verteilt. Im Jahr 2022 wurden rund 43.370 Gutscheine an bezugsberechtigte Schüler:innen ausgegeben. Im Jahr 2023 wurden rund 45.510 Gutscheine an bezugsberechtigte Schüler:innen ausgegeben

Da diese Unterstützungsleistungen im Rahmen des ESF+ Programms unter Verwendung von Unionsmitteln durchgeführt werden, sind unter anderem die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus sowie der Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (Dachverordnung) maßgeblich.

Das Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation Österreich 2021-2027, das bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, finden Sie hier (PDF, 210 KB).

Informationen über weitere Projekte und Förderprogramme im Rahmen des ESF+ finden Sie auch auf der Homepage des Europäischen Sozialfonds in Österreich des BMAW. Schwerpunkt des ESF+ ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen, sowie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union.

Allgemeine Informationen zur Aktion 2024

Auch im Jahr 2024 erhalten Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten zwischen Mitte Juli und Mitte August 2024 einen gemeinsamen Brief des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der zuständigen Sozialreferentin/des zuständigen Sozialreferenten ihres Bundeslandes, in dem sie über das Projekt „Schulstartklar!“ informiert werden.

Mit diesem Brief können Bezugsberechtigte bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen den Gutschein abholen. Der Gutschein hat im Schuljahr 2024/2025 einen Wert von 150 Euro.

Bei der Abholung müssen dieser Brief und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) vorgelegt werden.

Achtung: Der Gutschein kann nur von 5. August 2024 bis 13. September 2024 während der Öffnungszeiten der Abholstellen abgeholt werden! Nach dem 13. September 2024 kann der Gutschein nicht mehr abgeholt werden!

Bei Verlust des Gutscheins wird kein Ersatz ausgestellt. Bitte bewahren Sie den Gutschein daher sorgfältig auf!

Eine Liste an Abholstellen samt Öffnungszeiten finden Sie ab Mitte Juli im unteren Bereich der Website.

In Wien wird empfohlen, für die Abholung des Gutscheins einen Termin zu buchen. Die Anmeldung zu einem Abholtermin ist nach Aussendung der Briefe ab Mitte Juli unter folgendem Link möglich: https://schulstartklar.volkshilfe-wien.at.

Der Gutschein kann von 5. August bis 12. Oktober 2024 in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen in ganz Österreich eingelöst werden.

Der Gutschein kann nur für Schulartikel eingelöst werden. Andere Produkte können damit nicht gekauft werden. Achtung: Nach dem 12. Oktober 2024 verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden!

WICHTIG: Sagen Sie an der Kassa bitte vor dem Einscannen der Artikel dazu, dass Sie mit dem Schulstartklar! Gutschein des Sozialministeriums zahlen möchten. Das hilft der Person bei der Kassa und spart Zeit. 

Eine Liste aller PAGRO DISKONT Filialen finden Sie unter https://www.libro.at/filialfinder/.

Eine Liste aller LIBRO Filialen finden Sie hier unter https://www.libro.at/filialfinder/.

Erhalt des Gutscheins

Schüler:innen von der Volksschule bis zur Sekundarstufe 2 (allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende höhere Schule, berufsbildende mittlere Schule und polytechnische Schule, Berufsschule sowie Vorschule) sind berechtigt einen Gutschein zu erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Schüler:innen in einem Haushalt leben, in dem Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung (Stichmonat: Juni 2024) bezogen wird. Auch volljährige Schüler:innen erhalten einen Gutschein.

Jede:r Schüler:in bekommt 2024 einen eigenen Gutschein im Wert von 150 Euro.

Alle Schüler:innen, die einen Gutschein erhalten können, bekommen ein Schreiben des Sozialministeriums. Mit diesem Schreiben kann der Gutschein (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) abgeholt werden.

Das Schreiben wird ab Mitte Juli bis Mitte August 2024 per Post von den Landessozialrät:innen in den neun Bundesländern verschickt. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, aber bis Mitte August noch keinen Brief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt bzw. die Bezirkshauptmannschaft in Ihrem Bundesland.

Der Gutschein kann nur von der Person abgeholt werden, an die das Schreiben des Sozialministeriums adressiert ist. Kann diese Person den Gutschein nicht selbst abholen, ist es möglich eine Vertretung zu schicken. Diese Person muss dafür folgendes mitbringen:

- eine Vollmacht --> eine Vorlage finden Sie hier (PDF, 448 KB).

- das Schreiben des Sozialministeriums.

- einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis).

Für die Abholung brauchen Sie unbedingt folgendes:

- das Schreiben des Sozialministeriums

- einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel und E-Card mit Foto)

Das ist notwendig, damit Ihre Anspruchsberechtigung und Ihre Identität festgestellt werden können.

Sie erhalten den Gutschein bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen in Ihrem Bundesland. Eine Liste aller Abholstellen in Ihrem Bundesland finden Sie weiter unten auf dieser Homepage oder im Schreiben, das ausgesendet wurde.

Sie können den Gutschein von 5. August bis 13. September 2024 bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen während der Öffnungszeiten abholen. Nach dem 13. September 2024 kann kein Gutschein mehr abgeholt werden.

In Wien wird empfohlen, vorab einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Damit können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Die Terminbuchung erfolgt ab Mitte Juli über folgenden Link: https://schulstartklar.volkshilfe-wien.at.

Nein, der Gutschein ist ausschließlich für den/die betreffende:n Schüler:in.

Nein, es kann kein Ersatz ausgestellt werden. Bitte bewahren Sie den Gutschein daher sorgfältig auf!

Einlösen des Gutscheins

Sie können den Gutschein bei allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen in ganz Österreich einlösen. Der Gutschein kann nur dort eingelöst werden. Sie müssen aber nicht in einer Filiale in Ihrem Bundesland einkaufen gehen.

Eine Liste aller LIBRO bzw. PAGRO DISKONT Filialen finden Sie auf https://www.libro.at/filialfinder/ bzw. https://www.pagro.at/filialfinder/

Der Gutschein kann vom 5. August bis zum 12. Oktober 2024 während der Öffnungszeiten der LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen eingelöst werden.

Eine Liste aller LIBRO bzw. PAGRO DISKONT Filialen und deren Öffnungszeiten finden Sie auf https://www.libro.at/filialfinder/ bzw. https://www.pagro.at/filialfinder/

Achtung: Ab dem 13.Oktober 2024 kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden!

Mit dem Gutschein können Sie ausschließlich Schulartikel (wie Bastel-, Mal-, Zeichen- und Schreibbedarf, Hefte, Blöcke, Ordner, Taschenrechner, Schultaschen, Drucker und Druckerpatronen und USB Sticks etc.) kaufen. Andere Artikel (wie Computerspiele, Filme, CDs, Bücher, Spielwaren, Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Haushaltsartikel, Geschenkverpackungen und Dekorationsmaterial etc.) können damit nicht bezahlt werden!

Mit dem Gutschein können Sie Schulartikel im Wert von 150 Euro einkaufen.

Ja, Sie können auch mehrmals mit dem Gutschein bezahlen, bis der Wert von 150 Euro erreicht wird. Der Gutschein kann in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen in Österreich eingelöst werden.

Sie können den Gutschein bis zum vollständigen Aufbrauchen des Guthabens einlösen. Sie müssen den Gutschein auch nicht immer in derselben Filiale einlösen. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein ab dem 13. Oktober 2024 nicht mehr eingelöst werden kann!

Nein, eine Auszahlung des Restbetrages mittels Bargeld ist nicht möglich. Mit dem Gutschein können nur Schulartikel bezahlt werden. Auch wenn nach dem Einkauf noch ein Restbetrag auf dem Gutschein bleibt, kann dieser nicht in bar ausbezahlt werden.

Ja, wenn Ihr Einkauf teurer ist, können Sie den Restbetrag selbst aufzahlen.

Nein, Sie müssen bei LIBRO und PAGRO DISKONT keinen Ausweis vorweisen. WICHTIG: Sagen Sie an der Kassa bitte vor dem Einscannen der Artikel dazu, dass Sie mit dem Schulstartklar! Gutschein des Sozialministeriums zahlen möchten. Das hilft der Person bei der Kassa und spart Zeit. 

Nein, das ist nicht möglich. Der Gutschein kann nur in den Geschäften vor Ort eingelöst werden.

Alle Schulartikel, die mit dem Gutschein gekauft wurden, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgenommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch erhalten.

Sonstiges

Kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde, bei der Sie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen.

In Wien kontaktieren Sie bitte die Magistratsabteilung 40 der Stadt Wien unter: 01 4000 8040.

In der Steiermark kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11, Referat Arbeit, Integration & Soziale Absicherung unter der Telefonnummer 0316/877 2730 oder per E-Mail an arbeitundintegration@stmk.gv.at.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde, bei der Sie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen.

In Wien kontaktieren Sie bitte die Magistratsabteilung 40 der Stadt Wien unter: 01 4000 8040.

In der Steiermark kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11, Referat Arbeit, Integration & Soziale Absicherung unter der Telefonnummer 0316/877 2730 oder per E-Mail an: arbeitundintegration@stmk.gv.at.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde, bei der Sie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen.

In Wien kontaktieren Sie bitte die Magistratsabteilung 40 der Stadt Wien unter: 01 4000 8040.

In der Steiermark kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11, Referat Arbeit, Integration & Soziale Absicherung unter der Telefonnummer 0316/877 2730 oder per E-Mail an: arbeitundintegration@stmk.gv.at.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Infohotline der Volkshilfe ab dem 1. August unter 0800 4000 33 zur Verfügung. Diese ist von Montag bis Donnerstag, 09:00 - 16:30 Uhr sowie am Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Sie können auch ein E-Mail mit Ihren Fragen an: schulstart@volkshilfe.at schicken.

Die Aktion Schulstartplus! findet wieder im 1. Halbjahr 2025 statt. Wenn Sie einen Gutschein erhalten können, werden Sie rechtzeitig vom Sozialministerium informiert.

Weiteres

Betrugsvermeidung

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), Programm materielle Deprivation, in der Förderperiode 2021-2027 legt die Europäische Kommission großen Wert auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug.

Gemäß VO (EU) 2021/1060 Artikel 74 Abs. 1 lit.c ist die Verwaltungsbehörde für ein angemessenes Risiko- und Betrugsmanagement verantwortlich. Dabei ist die Einrichtung und Bekanntgabe von Betrugsmeldeverfahren ein wichtiger Aspekt der Betrugsverhütung.

  • Sollten Sie daher im Zusammenhang mit der Abwicklung des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation einen Betrug(sverdacht) vermuten und diese(n) melden wollen, so können Sie in Österreich das internetbasierte anonyme Anzeigesystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) nutzen. Dieses Hinweisgebersystem wurde speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte entwickelt.
  • Wenn Sie Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption betreffend des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation, in Österreich melden möchten, können Sie das Hinweisgebersystem der WKStA nutzen. Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist nicht möglich.
    Direkter Link zum elektronischen Meldeprozess
  • Die Europäische Kommission hat mit OLAF eine eigene Betrugsbekämpfungsbehörde eingerichtet. Sie können daher auch direkt eine Meldung an OLAF schicken. Die Meldung kann anonym und auf deutsch erfolgen.
    Meldung an OLAF.
  • Sollten Sie daher im Zusammenhang mit der Abwicklung des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation einen Betrug(sverdacht) vermuten und diese(n) melden wollen, so können Sie eine Email an die Beschwerdestelle der Verwaltungsbehörde des ESF+ schicken. Hinweis: allgemeine Anfragen zum ESF+, die an diese Email Adresse geschickt werden, werden nicht beantwortet. (schulstartklar@sozialministerium.at)

Rückblick auf das Schulstartpaket 

Alle Informationen zur alten Schulstartaktion des finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Schulstartklar/Rueckblick-Schulstartpaket.html