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Absagen und Ersatzflüge

Von kostenlosen Snacks bis zu Entschädigungs-Zahlungen: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Wird Ihr Flug abgesagt, haben Sie ein Wahlrecht zwischen einer Flugpreis-Rückerstattung und einer Ersatzbeförderung. Unter bestimmten Umständen steht Ihnen auch eine Entschädigung zu. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Leistungen bei kurzfristigen Ersatzflügen

Wird Ihr Flug kurzfristig abgesagt und ein Ersatzflug organisiert, haben Sie Anspruch auf:

  • kostenlose Erfrischungen oder Snacks in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails

Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet, haben Sie zusätzlich Anspruch auf:

  • kostenlose Unterbringung in einem Hotel
  • kostenlosen Transfer zum Hotel oder zu Ihrem Zuhause
  • kostenlosen Transfer zum Flughafen am neuen Abflugtag

Leistungen bei kurzfristig abgesagten Flügen

Die Fluglinie muss in der Regel eine finanzielle Entschädigung auszahlen. Die Höhe hängt von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielort ab.

  • 250 Euro bei Kurzstrecken (bis 1.500 km, z.B. Wien – Amsterdam)
  • 400 Euro bei Mittelstrecken (1.501 bis 3.500 km, z.B. Wien – Antalya)
  • 600 Euro bei Langstrecken (über 3.500 km, z.B. Wien – Mumbai), wenn der Flug über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hinausgeht

Wird Ihnen ein Ersatztransport angeboten, darf Ihre Entschädigungs-Zahlung halbiert werden, wenn Sie trotz Ersatzflug relativ pünktlich ankommen.

Die volle Entschädigung erhalten Sie bei verspäteter Ankunft von mehr als:

  • 2 Stunden bei Kurzstrecken
  • 3 Stunden bei Mittelstrecken
  • 4 Stunden bei Langstrecken

Leistungen bei rechtzeitig abgesagten Flügen

Bei Absagen mindestens 2 Wochen vor Abflug erhalten Sie keine Entschädigungs-Zahlung. Das Flugunternehmen muss die rechtzeitige Absage beweisen.

Broschürenservice

Weitere Informationen und Tipps rund ums Fliegen finden Sie in der Broschüre Fliegen ohne Turbulenzen: Praktische und rechtliche Informationen zur Flugreise.