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Tiergesundheit

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist auch für Angelegenheiten der Tiergesundheit und des Tierschutzes zuständig.

Folgende Bereiche fallen in die Zuständigkeit des BMSGPK

  • Veterinärwesen- und Handel (Ein- und Durchfuhr, Grenzärztlicher Dienst)
  • Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport
  • Angelegenheiten der Tiergesundheit (Überwachung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Zoonosen, Handel mit Tieren und tierischen Produkten)
  • Angelegenheiten der Tierarzneimittelanwendung
  • Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung
  • Angelegenheiten der Tierärztinnen und Tierärzte und sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten MitarbeiterInnen von Behörden, VeterinärmedizinerInnen sowie UnternehmerInnen detaillierte Informationen.

Veterinärwesen und Handel

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nimmt im Bereich Handel folgende Aufgaben wahr:

  • Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Versand von Tieren oder Waren aus der EU in einen Drittstaat.
  • Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Einbringen einer Sendung von Tieren oder Waren aus einem Drittstaat in die EU unter entsprechend kontrollierten Bedingungen per Schiff, Flugzeug, Straßenfahrzeug, Eisenbahn oder auch z.B. im Paketversand.
  • IGH (innergemeinschaftlicher Handel) - Angelegenheiten des Handels mit Tieren und Waren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Angelegenheiten des Grenztierärztlichen Dienstes.

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten MitarbeiterInnen von Behörden, VeterinärmedizinerInnen sowie UnternehmerInnen sämtliche Informationen zu:

Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs unterliegen bei der Ein- und Durchfuhr in die Mitgliedstaaten der EU einschließlich in die Schweiz und nach Norwegen der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle. Der Bereich der Ein- und Durchfuhr ist harmonisiert, das bedeutet, die Vorschriften gelten für alle Mitgliedstaaten, um im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt und unabhängig von den einzelnen Mitgliedstaaten eine einheitliche Kontrolle und die Erfüllung der Gesundheitsbedingungen der ein- bzw. durchgeführten Tiere und Erzeugnisse zu garantieren.


Der Vollzug dieser Maßnahmen in Österreich erfolgt auf der Basis des Gemeinschaftsrechts, des Tierseuchengesetzes, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und der darauf aufbauenden Verordnungen, insbesondere der "Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2019" (VEVO 2019).
Die Kontrollen an den österreichischen Grenzkontrollstellen werden von Grenztierärztinnen und Grenztierärzten, seit 1.1.2022 im Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG), in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden durchgeführt.


Beschränkungen und Kontrollen betreffen auch die Mitnahme von Tieren und Waren tierischen Ursprungs durch Reisende (Siehe Reiseinformationen).

Letzte Aktualisierung: 13. September 2024