BHAG Anti-Teuerung Kinderzuschuss im 1. HJ 2025 ausschließlich für Alleinerziehende/ Alleinverdienende
Zuwendungen für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Ausgleichszulage noch bis Ende 2024
Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten folgende Haushalte im 1. Halbjahr 2025 und darüber hinaus weiterhin Unterstützung:
- Die Sonderzuwendungen für Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen werden bis 30. Juni 2025 gemäß dem LWA-G weitergeführt.
- Ab 1. Juli 2025 werden die Sonderzuwendungen für Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen als Kinderzuschlag gemäß dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt.
Bei den folgenden Haushalten laufen die Zuwendungen mit Ende 2024 aus:
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage
Diese sind somit nicht mehr zuwendungsberechtigt.
Sozialhilfe
Auch die monatlichen Zuwendungen an Sozialhilfeempfänger:innen, die von den Ländern ausgezahlt werden, laufen mit Ende 2024 aus.
Mehr Informationen
Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Buchhaltungsagentur unter der Telefonnummer 05 05 06 859 859 oder unter der E-Mail-Adresse lwa@bhag.gv.at.