Ein- und Durchfuhr
Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs unterliegen bei der Ein- und Durchfuhr in die Mitgliedstaaten der EU einschließlich in die Schweiz und nach Norwegen der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle. Der Bereich der Ein- und Durchfuhr ist harmonisiert, das bedeutet, die Vorschriften gelten für alle Mitgliedstaaten, um im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt und unabhängig von den einzelnen Mitgliedstaaten eine einheitliche Kontrolle und die Erfüllung der Gesundheitsbedingungen der ein- bzw. durchgeführten Tiere und Erzeugnisse zu garantieren.
Der Vollzug dieser Maßnahmen in Österreich erfolgt auf der Basis des Gemeinschaftsrechts, des Tierseuchengesetzes, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und der darauf aufbauenden Verordnungen, insbesondere der "Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2019" (VEVO 2019).
Die Kontrollen an den österreichischen Grenzkontrollstellen werden von Grenztierärztinnen und Grenztierärzten, seit 1.1.2022 im Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG), in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden durchgeführt.
Beschränkungen und Kontrollen betreffen auch die Mitnahme von Tieren und Waren tierischen Ursprungs durch Reisende (Siehe Reiseinformationen).
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