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Zielsteuerungsvertrag 2022 und 2023

Verlängerung des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung bis Ende 2023

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind der Bund, die Länder und die Sozialversicherung übereingekommen, das seit 2013 eingerichtete partnerschaftliche Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Dafür haben Bund, Länder und Sozialversicherung – nach der Finalisierung der zwischen dem Bund und allen Ländern abgeschlossenen 15a-Vereinbarungen samt gesetzlicher Umsetzung im Rahmen des Finanzausgleichs – mit dem Zielsteuerungsvertrag 2017 bis 2021 den wesentlichen Schritt für die operative Umsetzung des Fahrplans Gesundheit in den kommenden Jahren gesetzt. Mit der konsequenten Fortsetzung dieser innovativen Form der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird sichergestellt, dass das öffentliche solidarische Gesundheitssystem bestmöglich auf die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet ist und die hochqualitative Versorgung auch für die zukünftigen Generationen sichergestellt wird.

Durch das gemeinsame Bekenntnis zu einem starken öffentlichen Gesundheitssystem konnte erreicht werden, dass es weiterhin jährlich zusätzliche öffentliche Mittel für wichtige Investitionen und den Ausbau von Leistungen geben wird. Gleichzeitig wird die langfristige Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitswesens durch die Weiterführung von gemeinsam vereinbarten Ausgabenobergrenzen gewährleistet.

Neben der raschen Umsetzung der Primärversorgung und weiteren Aktivitäten zur Stärkung des ambulanten Bereichs waren insbesondere die Forcierung der gemeinsamen integrativen Versorgungsplanung, der Ausbau moderner Technologien wie dem e-Impfpass und Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendgesundheit, zur Sicherung der Qualität sowie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz zentrale Schwerpunkte im Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2017 bis 2021.

Ein wichtiger Fokus bei allen Arbeiten wird auf die Attraktivierung der Rahmenbedingungen für die im Gesundheitswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe gelegt.

Eine wesentliche Weiterentwicklung stellte auch die stärkere Verbindung mit den "Gesundheitszielen Österreich“ im Zielsteuerungsvertrag dar.

Bedingt durch die Covid-19-Pandemie war es notwendig, in erster Linie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheitsversorgung für Patient:innen mit und ohne Covid-19-Infektion zu setzen, und konnten die in der Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarten Maßnahmen nur teilweise umgesetzt werden. Da der Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert wurde, einigten sich die Zielsteuerungspartner auf den vorliegenden Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene für die Jahre 2022 und 2023. Dieser stellt eine konsequente Weiterentwicklung des Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2017 bis 2021 dar.

Zielsteuerungsvertrag 2022–2023 unterschrieben (PDF, 2 MB)

Zielsteuerungsvertrag 2022–2023 (PDF/UA ohne Unterschriften) (PDF, 1 MB)

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2022