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Neue Maßnahmen gegen Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS)

Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer Einschleppung nach Österreich tritt in Kraft – Keine Gefahr für Menschen

Als Reaktion auf die aktuellen Ausbrüche der für Tiere hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei erlässt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ein umfassendes Maßnahmenpaket, das aus drei dringenden Verordnungen sowie einer ergänzenden Kundmachung besteht.

Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung und zugehörige Kundmachung

Zur Umsetzung der unionsrechtlich vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wird eine eigene Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie legt die Rahmenbedingungen für sogenannte Sperrzonen in Österreich fest. Diese Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Tierarten und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten.

Einfuhrverbot bestimmter Tiere und Produkte aus Ungarn und der Slowakei

Um eine Einschleppung des MKS-Virus aus den betroffenen Nachbarländern zu verhindern, wird der Tierverkehr sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte nach Österreich untersagt.

Das Verbot betrifft unter anderem:

  • Lebende Tiere empfänglicher Arten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
  • Frisches Fleisch und Rohmilch
  • Gülle und Mist
  • Jagdtrophäen, Wildfleisch sowie Wild in der Decke

Verordnung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll bei grenznahen Kontrollen

Zur Kontrolle der Verbringungsverbote wird eine weitere Verordnung erlassen, die es ermöglicht, Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum heranzuziehen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Es handelt sich dabei nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Nutztieren wie Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich – für die Bevölkerung besteht keine gesundheitliche Gefahr.

Das BMSGPK appelliert an alle Tierhalter:innen, Tierärzt:innen, Jäger:innen und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Nur durch gemeinsames, entschlossenes Handeln kann eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich wirksam verhindert werden.