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Ausbau Teilhabe im Betrieb

Das Bundesministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz setzt im Rahmen der Österreichischen Jugendstrategie folgendes Jugendziel um:

Jugendziel

Ausbau der Teilhabe jugendlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Mitbestimmung im Betrieb.

Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendziels

Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebswahlen auf 16 Jahre

Der Ausbau der Teilhabe jugendlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der betrieblichen Mitbestimmung gewährleistet die bessere Berücksichtigung der Interessen jugendlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Befugnisse der Arbeitnehmerschaft.

Zur Erreichung dieses Zieles erfolgte die Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre.

Ein Reality Check wurde durchgeführt. Die Maßnahme trägt zu folgendem European Youth Goal bei:

  • #9 Räume und Beteiligung für alle

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2024