Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

BREXIT

Informationen zum Stand des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU in Bezug auf lebende Tiere, tierische Erzeugnisse nicht zum Verzehr und Lebensmittel

Das Vereinigte Königreich hat der EU am 29. März 2017 offiziell seinen Wunsch mitgeteilt, die Europäische Union zu verlassen. Nach dem Abschluss der Austrittsverhandlungen und der Verlängerung der Austrittsfrist bis 31. Jänner 2020 ist ein geordneter Austritt des Vereinigten Königreichs durch das Inkrafttreten des Austrittsabkommens mit Ablauf des 31. Jänner 2020 gesichert.

Das hat folgende Auswirkungen:

Das Austrittsabkommen regelt die wesentlichen Aspekte des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Das Abkommen sah eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 vor, in der der EU-Rechtsbestand weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar blieb. Außerdem regelt ein Zusatzprotokoll den Status Nordirlands nach dem 1.1.2021.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen traten daher bis zum Ende der Übergangsperiode zunächst keine wesentlichen Änderungen ein, es war aber aufgrund der schleppenden Verhandlungen notwendig, sich auf einen möglichen ungeordneten Austritt vorzubereiten.

Das Vereinigte Königreich hat auf eine Verlängerung dieser Übergangsperiode verzichtet.

Die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis nach dem Ende der Übergangsperiode ab 1. Jänner 2021 wurden mit der Unterzeichnung eines Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 24.12.2020 abgeschlossen. Dieses Abkommen trat mit 1.1.2021 provisorisch in Kraft und musste noch endgültig vom Europäischen Parlament gemäß dessen Verfahrensvorschriften bestätigt werden. Diese Frist endete am 30.4.2021. Mit 1.5.2021 trat dieses Abkommen endgültig in Kraft.

Untenstehend finden Sie einerseits ein Informationsblatt in Bezug auf die Einfuhr bzw. Ausfuhr von lebenden Tieren, Zuchtmaterial, Lebensmitteln sowie tierischen Erzeugnissen nicht zum Verzehr, andererseits eines zu den Bedingungen für das Verbringen von lebenden Tieren bzw. Lebensmitteln durch Reisende.

Achtung: Da das Vereinigte Königreich als eigenständiger Drittstaat seine Bestimmungen jederzeit anpassen kann, muss insbesondere das Informationsblatt für Unternehmen immer wieder kurzfristig auf den neuesten Stand gebracht werden. Es empfiehlt sich daher, dieses regelmäßig auf diese neuesten Informationen hin zu konsultieren.

Trotz besten Wissens und Gewissens können wir diese Informationen jedoch nur ohne Gewähr veröffentlichen, da insbesondere die Einfuhrvorschriften des VK teils den parlamentarischen Prozess noch nicht abschließend durchlaufen haben. Ein Rechtsanspruch aus diesen Informationen kann nicht abgeleitet werden.

Informationsblatt für Unternehmen (PDF, 574 KB)

Informationsblatt für Reisende (PDF, 486 KB)

Zusatzinformation:

Für den Bereich BIO finden sie die neuesten Informationen hier

Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2021