Regionale Strukturpläne Gesundheit (RSG) – Monitoring
Hier finden Sie Informationen zu den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) sowie zum RSG-Monitoring.
Entsprechend der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 stellt der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) den Rahmenplan für die Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) dar. Die RSG und deren weitere Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen sind zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene abzustimmen. Die Planungshorizonte der RSG sind beginnend mit 2020 einheitlich in Fünfjahresschritten zu wählen (2020, 2025, 2030 usw.).
Um einen vergleichenden und jeweils aktuellen Überblick über die Planungen der RSG zu wahren, wurde das RSG-Monitoring gestartet. Hier werden die jeweils aktuellen Inhalte der RSG und soweit verfügbar der Verordnungen zu den RSG bzw. der Landeskrankenanstaltenpläne in ihren Ergebnissen in einer vereinheitlichten Struktur dargestellt. Weiters ist ein Überblick über die Versorgungssituation in der stationären Rehabilitation nach Versorgungszonen enthalten, der Rehabilitationsplan (siehe ÖSG) ist jedoch nicht Teil des RSG-Monitorings. Das RSG-Monitoring wird jeweils mit der Datenlage zum Stichtag per 31.12. aktualisiert.
Informationen über einzelne RSG im Internet sind unter den folgenden Links verfügbar:
Niederösterreich
RSG NOE 2025 Teil2 ist noch ausständig.
Die Verordnungen der Gesundheitsplanungs GmbH über die Verbindlicherklärung von Teilen der RSG bzw. die per Verordnung der jeweiligen Landesregierungen erlassenen Landeskrankenanstaltenpläne sind im Rechtsinformationssystem RIS abrufbar.