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Kontrollen im Reiseverkehr Lebende Tiere und Produkte tierischen Ursprungs

Ziel der Reiseverkehrskontrollen ist die Verhinderung der Einschleppung bekannter oder exotischer Tierkrankheiten und Zoonosen in die Europäische Union.

Durch die gesteigerte Mobilität der Menschen ist das Bedürfnis nach Mitnahme der eigenen Haustiere, traditioneller Geschenke oder lokaler oder nationaler Spezialitäten gestiegen.

Oft wird dabei aber nicht beachtet, dass Tiere oder Produkte tierischen Ursprungs Überträger von Krankheiten (z.B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut) sind. Zum Schutz des österreichischen Tierbestandes vor Seuchen und der Bevölkerung vor Zoonosen müssen daher aus tierseuchenrechtlicher Sicht Maßnahmen gesetzt werden. Diese mögen Reisende als Einschränkung empfinden, sie dienen aber letztlich dem Schutz der Tiere und der Allgemeinheit vor der Einschleppung gefährlicher, manchmal nicht behandelbarer Krankheiten.

Informationsblätter mit den derzeit gültigen Bestimmungen auf diesem Gebiet.

Bitte vergessen Sie nicht, dass es z.B. aus Gründen des Artenschutzes Einschränkungen für das Mitnehmen von Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs gibt.
Link zur Homepage des Artenschutzes

Bitte beachten Sie, dass es aus zollrechtlichen Gründen Einschränkungen oder Verbote der Mitnahme von Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs geben kann.
Link zur Homepage des Zolls

Nehmen Sie sich vor Antritt einer Reise mit einem Tier ausreichend Zeit, um sich über alle Vorschriften bezüglich Transport, Ausfuhr, Einfuhr in das Bestimmungsland und Wiedereinfuhr in die Europäische Union sowie tierschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2019