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BHAG zahlt Anti-Teuerung Kinderzuschuss aus

Auszahlung ab Ende September durch die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Aufgrund der nach wie vor hohen Inflation erhalten Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, weitere Unterstützung.

Die monatliche Auszahlung der zusätzlichen 60 Euro an Personen, die nur Sozialhilfe beziehen, erfolgt gemäß LWA-G über die Länder.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung und monatlichen Auszahlung der Sonderzuwendungen für

  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage,
  • oder Alleinerziehende/Alleinverdienende mit geringem Einkommen gemäß § 3d mittels IKT-Verfahren betraut.

Die Zuwendungen werden ohne Antrag ausbezahlt.

Ab wann kann mit der ersten Auszahlung gerechnet werden?

Um eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung der Auszahlungen gewährleisten zu können, befindet sich das Projekt LWA-G gerade im Aufbau.

Mit der ersten Auszahlung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes kann Ende September 2023 gerechnet werden.

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur 1 Monat ausgezahlt wird, somit sehen die Auszahlungen wie folgt aus:

  • Im September 2023 wird die Sonderzuwendung für Juli 2023 ausgezahlt.
  • Im Oktober 2023 wird die Sonderzuwendung für August 2023 ausgezahlt.

Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Buchhaltungsagentur unter der Telefonnummer 05 05 06 859 859 oder unter der E-Mail-Adresse lwa@bhag.gv.at.