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Barrierefreiheitserklärung - Broschürenservice

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Broschürenservice der Website www.sozialministerium.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WebWCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit dem Suchergebnis. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Website. Der Suchergebnisbereich ist per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. Der Sprungmarkenlink zum Inhalt (Accesskey 1) kann beispielsweise nicht genutzt werden (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen). In der Seiten-Navigation zum Blättern zwischen den Suchergebnisseiten sind die Links auf die letzte Seite beziehungsweise auf die erste Seite per Tastatur (Tab-Taste) nicht fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge). An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für ältere nicht-barrierefreie PDF-Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Sozialministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Dezember 2019 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Dezember 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde am 6. Dezember 2019 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an broschuerenservice@sozialministerium.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.sozialministerium.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung I/1, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.sozialministerium.at wurde im Dezember 2019 technisch komplett erneuert.

Das Broschürenservice des Sozialministeriums ist um einen möglichst barrierefreien Zugang zu seinem Internet-Angebot bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Derzeit entspricht das Broschürenservice der WCAG 2.0 Richtlinie des W3C in der WAI-Konformitätsstufe AA. Eine Anpassung an die Version 2.1 der WCAG-Richtlinie ist für den Relaunch 2020/2021 geplant.